Der VNPS vertritt als Berufsverband die Interessen der naturwissenschaftlichen Präparatorinnen und Präparatoren der Schweiz. Er kümmert sich um die Aus- und Weiterbildung und fungiert als
Bindeglied zwischen verwandten Fachverbänden im In- und Ausland und den Behörden. Hier finden sich seine Statuten.
Der VNPS kennt drei Formen der Mitgliedschaft. Sämtliche Mitglieder werden zwingend auf die Einhaltung eines Ehrenkodexes verpflichtet und erhalten viermal jährlich kostenlos unsere Mitgliederinfo, den Lettre du Trimestre.
Mitgliedschaftsanträge sind an den Vorstand zu richten.
Der VNPS ist ein Verband von Berufsleuten. Die Vollmitgliedschaft ist Fachleuten vorbehalten, die eine vom VNPS anerkannte Ausbildung abgeschlossen oder eine Qualitätsprüfung durch die Aufnahmekommission bestanden haben.
SFr. 120.- / Jahr
Fachinteressierten, die die Kriterien für eine Mitgliedschaft nicht erfüllen, steht die Möglichkeit offen, ähnlich eines "Passivmitgliedes", ohne aktives und passives Wahl- und Stimmrecht am Verbandsgeschehen Teil zu haben.
SFr. 100.- / Jahr
Die Kollektivmitgliedschaft ermöglicht es Firmen, Museen und Fachverbänden, preiswert als Kollektiv mit dem VNPS in Verbindung zu stehen. Kollektivmitglieder verfügen über ihre Delegierte über ein passives Wahl- und Stimmrecht.
SFr. 200.- / Jahr
Sie möchten dem VNPS beitreten? Das freut uns sehr!
Der VNPS ist ein Verband für professionelle Fachleute. Das Unterzeichnen und Einhalten des Ehrenkodexes ist Pflicht. Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann dann gestellt werden, wenn einen Einhaltung der Punkte des Ehrenkodexes bereits in den wesentlichen Zügen gegeben ist und für die noch fehlenden Punkte konkrete Massnahmen zur Einhaltung geplant sind. Der VNPS berät diesbezüglich auf Anfrage.
Konkret muss mindestens gegeben sein:
- Zoologie: die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Arten- und Naturschutzes, Umweltschutzgesetzes, (Tier-) Seuchenschutzes und der
Biozide.
- Geologie: Kenntnis über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Schutzes von Fossilien und Mineralien.
- Etwaige Rückstände werden sofort, spätestens per Eintritt in den VNPS behoben.
- Es muss eine Bereitschaft vorhanden sein, sich ändernden Gegebenheiten entsprechend anzupassen.
Fachinteressierte sind verbandsrechtlich keine Mitglieder und darum nicht an die Einhaltung der Auflagen einer beruflichen Tätigkeit gebunden. Dennoch stehen sie in einer Beziehung zum VNPS und müssen darum dessen Werte und Grundsätze repräsentieren.
- Etwaige Rückstände werden sofort, spätestens per Eintritt in den VNPS behoben.
- Es muss eine Bereitschaft vorhanden sein, sich ändernden Gegebenheiten entsprechend anzupassen.
Eine Angliederung an den VNPS ist doch nichts für Sie, aber Sie möchten uns dennoch unterstützen?
Dann freuen wir uns über eine Spende!
Die Gremien und Kommissionen des Vorstandes arbeiten ehrenamtlich. Dennoch fallen durch Spesen, Berufswerbung, Übersetzungen und die Durchführung der jährlichen Weiterbildungen erhebliche Kosten an.
Bankverbindung:
Postkonto: 40-34456-3, IBAN: CH16 0900 0000 4003 4456 3, BIC: POFICHBEXXX
Die schweizerische Post, Postfinance, 3030 Bern
Der VNPS in den Medien
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